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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Newforma Konekt

Zuletzt aktualisiert am 26. Juni 2023

Software-as-a-Service-Abonnementvertrag und Nutzungsbedingungen

Bitte lesen Sie diesen Software-as-a-Service-Abonnementvertrag und diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Diese Nutzungsbedingungen begründen eine Vereinbarung (die „Vereinbarung“) zwischen Ihnen (als „Kunde“) und Newforma, Inc., einer Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaats Delaware mit Hauptgeschäftssitz in 1750 Elm Street, 9th Floor, Manchester, New Hampshire 03104, USA, oder einer ihrer direkten oder indirekten Tochtergesellschaften („Newforma“) (der „Anbieter“) in Bezug auf Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung der webbasierten Kollaborationsplattform von Newforma sowie der zugehörigen Software, für deren Nutzung Sie sich über das Internet registrieren. Alle Nutzer müssen dieser Vereinbarung zustimmen, bevor sie die Services (wie unten definiert) nutzen, es sei denn, Sie haben eine separate schriftliche Vereinbarung geschlossen, die die Services ausdrücklich regelt. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen einer juristischen Person annehmen, sichern Sie zu, dass Sie befugt sind, diese juristische Person an diese Vereinbarung zu binden. Wenn Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen, klicken Sie bitte auf „Abbrechen“ oder „Zurück“ und nutzen Sie die Services nicht.

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

  • „Zugangsdaten“ bezeichnet jeden Benutzernamen, jede Identifikationsnummer, jedes Passwort, jeden Lizenz- oder Sicherheitsschlüssel, jedes Sicherheitstoken, jede persönliche Identifikationsnummer (PIN) oder jeden sonstigen Sicherheitscode sowie jede Methode, Technologie oder jedes Gerät, die bzw. das allein oder in Kombination verwendet wird, um die Identität einer Person und ihre Berechtigung für den Zugriff auf und die Nutzung der gehosteten Services zu verifizieren.
  • „Klage“ bezeichnet jeden Anspruch, jede Klage, jeden Klagegrund, jede Forderung, jede gerichtliche Auseinandersetzung, jedes Schiedsverfahren, jede Anfrage, jede Prüfung, jede Mitteilung über einen Verstoß, jedes Verfahren, jeden Rechtsstreit, jeden Bescheid, jede Vorladung, jede subpoena oder jede Untersuchung jeglicher Art, ob zivil-, straf-, verwaltungs-, ermittlungs-, aufsichtsrechtlicher oder sonstiger Natur, sei es gesetzlich, nach Billigkeitsrecht oder anderweitig.
  • „Verbundenes Unternehmen“ einer Person bezeichnet jede andere Person, die diese Person direkt oder indirekt über einen oder mehrere Zwischenakteure beherrscht, von ihr beherrscht wird oder unter gemeinsamer Beherrschung mit ihr steht.
  • „Autorisierter Nutzer“ bezeichnet jede Person, die gemäß Abschnitt 2.1 und den sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Nutzung der gehosteten Services berechtigt ist.
  • „Verfügbar“ bedeutet, dass die gehosteten Services dem Kunden über das Internet zum Zugriff und zur Nutzung zur Verfügung stehen.
  • „Beta-Service“ bezeichnet Services oder Funktionen, die als Beta-, Vorschau-, Test-, Evaluierungs- oder ähnlich gekennzeichnet sind.
  • „Geschäftstag“ bezeichnet jeden Tag außer Samstag, Sonntag oder einem sonstigen Tag, an dem Banken in Manchester, New Hampshire, gesetzlich berechtigt oder verpflichtet sind, geschlossen zu bleiben.
  • „Beherrschung“ (sowie die Begriffe „beherrscht von“ und „unter gemeinsamer Beherrschung mit“) bezeichnet den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis, die Geschäftsführung und Richtlinien einer Person zu bestimmen oder deren Bestimmung zu veranlassen, sei es durch den Besitz stimmberechtigter Wertpapiere, durch Vertrag oder auf sonstige Weise.
  • „Kunde“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
  • „Kundendaten“ bezeichnet Informationen, Daten und sonstige Inhalte jeglicher Art oder in jeglichem Medium, die direkt oder indirekt vom Kunden durch oder über die gehosteten Services erhoben, heruntergeladen oder anderweitig empfangen werden.
  • „Kundensysteme“ bezeichnet die Informationstechnologie-Infrastruktur des Kunden, einschließlich Computer, Software, Hardware, Datenbanken, elektronischer Systeme (einschließlich Datenbankmanagementsystemen), Netzwerke und Internetverbindungen, unabhängig davon, ob diese direkt vom Kunden oder unter Nutzung von Diensten Dritter betrieben werden.
  • „Offenlegende Partei“ bezeichnet eine Partei, die im Rahmen dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen offenlegt.
  • „Dokumentation“ bezeichnet sämtliche Handbücher, Anleitungen und sonstigen Dokumente oder Materialien, die der Anbieter dem Kunden in beliebiger Form oder auf beliebigem Medium bereitstellt oder zugänglich macht und die die Funktionalität, Bestandteile, Merkmale oder Anforderungen der Services oder der Anbietermaterialien beschreiben, einschließlich aller Aspekte ihrer Installation, Konfiguration, Integration, ihres Betriebs, ihrer Nutzung, ihres Supports oder ihrer Wartung.
  • „Behörde“ bezeichnet jede Bundes-, Provinz-, Territorial-, Kommunal- oder ausländische Regierung oder deren politische Untergliederungen, jede Behörde oder Einrichtung einer solchen Regierung oder politischen Untergliederung, jede selbstregulierte Organisation oder sonstige nichtstaatliche Regulierungsbehörde oder quasi-staatliche Stelle (soweit deren Regeln, Vorschriften oder Anordnungen Gesetzeskraft haben) sowie jeden Schiedsrichter, jedes Gericht oder Tribunal mit zuständiger Gerichtsbarkeit.
  • „Behördliche Anordnung“ bezeichnet jede Anordnung, Verfügung, jedes Urteil, jede einstweilige Verfügung, jedes Dekret, jede Vereinbarung, jede Entscheidung oder Feststellung, die von einer Behörde erlassen oder getroffen wurde.
  • „Schadcode“ bezeichnet jede Software, Hardware oder sonstige Technologie, jedes Gerät oder Mittel, einschließlich Viren, Trojanern, Würmern, Backdoors, Malware oder sonstigem bösartigen Computercode, deren bzw. dessen Zweck oder Wirkung darin besteht: (a) unbefugten Zugriff auf oder die Zerstörung, Störung, Deaktivierung, Verfälschung oder sonstige Beeinträchtigung von (i) Computern, Software, Firmware, Hardware, Systemen oder Netzwerken oder (ii) Anwendungen oder Funktionen des Vorstehenden oder der Sicherheit, Integrität, Vertraulichkeit oder Nutzung der dadurch verarbeiteten Daten zu ermöglichen; oder (b) den Kunden daran zu hindern, auf die gehosteten Services oder die Anbietersysteme in der nach dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise zuzugreifen oder sie zu nutzen. Schadcode umfasst keine Deaktivierungsvorrichtung des Anbieters.
  • „HST“ bezeichnet die harmonisierte Verkaufssteuer bzw. die Waren- und Dienstleistungssteuer, die gemäß dem HST Act (oder einer Provinz- oder Territorialgesetzgebung zur Erhebung einer Verkaufssteuer oder harmonisierten Verkaufssteuer) erhoben wird.
  • „HST Act“ bezeichnet Teil IX des Excise Tax Act (Kanada).
  • „IP-Rechte“ bezeichnet sämtliche eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die nach Patent-, Urheber-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Datenbankschutz- oder sonstigen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums gewährt wurden, beantragt wurden oder derzeit oder künftig bestehen, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt.
  • „Gesetz“ bezeichnet jedes Gesetz, jede Verordnung, Vorschrift, Regel, jeden Kodex, jede Verfassung, jeden Vertrag, das Common Law, jede behördliche Anordnung oder jede sonstige rechtliche Anforderung oder Rechtsnorm einer Behörde.
  • „Verluste“ bezeichnet sämtliche Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Defizite, Ansprüche, Klagen, Urteile, Vergleiche, Zinsen, Zusprüche, Sanktionen, Bußgelder, Kosten oder Aufwendungen jeglicher Art, einschließlich Anwaltskosten, Auslagen und Gebühren sowie der Kosten für die Durchsetzung eines Freistellungsanspruchs nach dieser Vereinbarung und der Kosten für die Inanspruchnahme von Versicherern.
  • „Newforma Konekt“ ist eine webbasierte Kollaborationsplattform, die Teams mit besseren Koordinations-Workflows unterstützt. Newforma Konekt bietet eine zentrale Anlaufstelle für sämtliche Koordinationsinformationen vom Entwurf bis zur Ausführung. Mit jederzeit verfügbarem Zugriff auf Ihre Informationen können Sie ortsunabhängig über Mobilgeräte oder Desktop auf Ihre Daten zugreifen. Diagramme und Grafiken helfen dabei, Daten und Managementleistung anhand präziser Kennzahlen besser zu verstehen.
  • „Partei“ (und der Begriff „Parteien“) bezeichnet den Kunden oder den Anbieter oder beide gemeinsam.
  • „Zulässige Nutzung“ bezeichnet jede Nutzung der Services durch den Kunden zum alleinigen Nutzen des Kunden im Rahmen seiner internen Geschäftstätigkeit oder für sonstige rechtmäßige Zwecke.
  • „Person“ bezeichnet eine natürliche Person, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, Behörde, nicht rechtsfähige Organisation, Stiftung, Vereinigung oder sonstige Rechtseinheit.
  • „Personenbezogene Daten“ bezeichnet alle Informationen, die für sich allein oder in Kombination eine bestimmte Person identifizieren oder aufgrund derer eine bestimmte Person identifiziert, kontaktiert oder lokalisiert werden kann.
  • „Verarbeiten“ bezeichnet jede Handlung oder jeden Vorgang bzw. jede Gruppe von Vorgängen, die die gehosteten Services in Bezug auf Daten, Informationen oder sonstige Inhalte ausführen können, insbesondere das Erheben, Empfangen, Eingeben, Hochladen, Herunterladen, Aufzeichnen, Vervielfältigen, Speichern, Organisieren, Zusammenstellen, Kombinieren, Protokollieren, Katalogisieren, Querverweisen, Verwalten, Pflegen, Kopieren, Anpassen, Ändern, Übersetzen oder Erstellen sonstiger abgeleiteter Werke oder Verbesserungen, Verarbeiten, Abrufen, Ausgeben, Einsehen, Nutzen, Ausführen, Anzeigen, Verbreiten, Übermitteln, Einreichen, Veröffentlichen, Übertragen, Offenlegen oder sonstiges Bereitstellen oder Zugänglichmachen sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten; „Verarbeitung“ und „verarbeitet“ sind entsprechend auszulegen.
  • „Anbieter“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
  • „Deaktivierungsvorrichtung des Anbieters“ bezeichnet jede Software, Hardware oder sonstige Technologie, jedes Gerät oder Mittel (einschließlich Backdoor, Time Bomb, Timeout, Drop-Dead-Device, Softwareroutine oder sonstiger Deaktivierungsvorrichtung), die bzw. das vom Anbieter oder einem von ihm benannten Dritten verwendet wird, um den Zugriff des Kunden auf die gehosteten Services oder deren Nutzung automatisch mit Zeitablauf oder unter der unmittelbaren Kontrolle des Anbieters oder seines Beauftragten zu deaktivieren.
  • „Anbietermaterialien“ bezeichnet die Service-Software, die Dokumentation und die Anbietersysteme sowie sämtliche sonstigen Informationen, Daten, Dokumente, Materialien, Werke und Inhalte, Geräte, Methoden, Prozesse, Hardware, Software, sonstige Technologien und Erfindungen, einschließlich aller Liefergegenstände, technischen oder funktionalen Beschreibungen, Anforderungen, Pläne oder Berichte, die vom Anbieter oder einem Subunternehmer im Zusammenhang mit den Services bereitgestellt oder verwendet werden oder anderweitig Bestandteil der Services oder der Anbietersysteme sind oder sich darauf beziehen.
  • „Mitarbeiter des Anbieters“ bezeichnet alle Personen, die als Arbeitnehmer, Beauftragte oder unabhängige Auftragnehmer des Anbieters oder eines Subunternehmers an der Erbringung der Services beteiligt sind.
  • „Anbietersysteme“ bezeichnet die vom Anbieter oder in seinem Auftrag zur Erbringung der gehosteten Services eingesetzte Informationstechnologie-Infrastruktur, einschließlich aller Computer, Software, Hardware, Datenbanken, elektronischen Systeme (einschließlich Datenbankmanagementsystemen) und Netzwerke, unabhängig davon, ob diese direkt vom Anbieter oder unter Nutzung von Diensten Dritter betrieben werden.
  • „Empfangende Partei“ bezeichnet eine Partei, die im Rahmen dieser Vereinbarung direkt oder indirekt vertrauliche Informationen erhält oder erlangt.
  • „Vertreter“ bezeichnet in Bezug auf eine Partei diese Partei selbst, ihre verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Mitarbeiter, Führungskräfte, Geschäftsführer, Berater, Beauftragte, unabhängige Auftragnehmer, Subunternehmer und Rechtsberater.
  • „Service-Software“ bezeichnet die Softwareanwendung oder Softwareanwendungen des Anbieters sowie jede Drittsoftware oder sonstige Software, auf die der Anbieter im Rahmen der gehosteten Services Fernzugriff und Nutzung gewährt, einschließlich aller neuen Versionen, Updates, Überarbeitungen, Verbesserungen und Änderungen des Vorstehenden.
  • „Steuern“ bezeichnet sämtliche Verbrauchssteuern, einschließlich Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungssteuern, HST, Verbrauchsabgaben oder sonstiger ähnlicher Steuern, einschließlich Sanktionen und Zinsen, die von einer Behörde erhoben, auferlegt oder festgesetzt werden.
  • „Gebiet“ bezeichnet die gesamte Welt.
  • „Materialien Dritter“ bezeichnet Materialien und Informationen jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, einschließlich Software, Dokumenten, Daten, Inhalten, Spezifikationen, Produkten, Geräten oder Komponenten der Services oder im Zusammenhang mit den Services, die nicht im Eigentum des Anbieters stehen.

2. LEISTUNGEN

2.1 Nutzerkategorien

Der Anbieter bietet unterschiedliche Abonnementstufen für die Plattform und ihre Services an, abhängig von der Anzahl der autorisierten Nutzer, denen Zugriff auf die webbasierte Kollaborationsplattform Newforma Konekt (die „Plattform“ oder „Newforma Konekt“) gewährt wird. Nur der Newforma Konekt Hub Owner und der Hub Administrator (jeweils ein „Domain Manager“) können autorisierte Nutzer dazu einladen, mit ihnen an einem oder mehreren Projekten zusammenzuarbeiten. Die Domain Manager können die Konten aller autorisierten Nutzer sowie den Hub (die „Domain“) verwalten. Die maximale Anzahl autorisierter Nutzer richtet sich nach der Abonnementstufe des jeweiligen Domain Managers.

Es gibt drei (3) Kategorien autorisierter Nutzer: Project Administrator, Project Editor und Project Viewer. Der Project Administrator kann Änderungen an Projekten vornehmen und autorisierte Nutzer Projekten zuweisen. Der Project Editor kann sämtliche Änderungen an einem Projekt vornehmen, während der Project Viewer lediglich berechtigt ist, das Projekt einzusehen.

Dem Kunden wird vom Anbieter eine der vorstehenden Rollen zugewiesen. Alle Kunden unterliegen mindestens den in dieser Vereinbarung für autorisierte Nutzer und Kunden allgemein geltenden Bestimmungen; weitergehende spezifische Rechte und Pflichten gelten nur für Domain Manager, soweit dies in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist.

2.2 Individuelle Konten

Jeder autorisierte Nutzer verfügt über ein eigenes Konto für den Zugriff auf die Plattform und die Nutzung der gehosteten Services.

2.3 Services

Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Kunde die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält, wird sich der Anbieter während der Laufzeit in wirtschaftlich angemessenem Umfang bemühen, dem Kunden die auf der Plattform angebotenen Leistungen (zusammen die „Services“) bereitzustellen, einschließlich Hosting, Verwaltung, Betrieb und Wartung der Service-Software für den elektronischen Fernzugriff und die Nutzung durch den Kunden (zusammen die „gehosteten Services“) an 24 Stunden pro Tag, sieben Tagen pro Woche und an jedem Tag des Jahres, ausgenommen:

(a) Ausfälle oder Leistungseinschränkungen der Services infolge höherer Gewalt;

(b) sonstige Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Anbieters, einschließlich der Nutzung von Materialien Dritter durch den Kunden, des Missbrauchs der gehosteten Services oder der Nutzung der Services entgegen den ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung; und

(c) jede Aussetzung oder Beendigung des Zugriffs auf die gehosteten Services oder ihrer Nutzung durch den Kunden, soweit dies nach dieser Vereinbarung zulässig ist.

2.4 Updates der Service-Software

(a) Der Anbieter behält sich das Recht vor, dem Kunden ohne zusätzliche Gebühren Aktualisierungen und Änderungen der Services bereitzustellen (einschließlich Wartungs-Releases, Bugfixes, Korrekturen und geringfügiger Änderungen), die der Anbieter allgemein auch seinen anderen Kunden zur Verfügung stellt („Updates“); vorausgesetzt jedoch, dass der Anbieter während der Laufzeit dieser Vereinbarung keine Änderungen oder Updates vornehmen wird, die die Kernfunktionalität der Services, welche den Kunden betrifft, wesentlich verringern.

(b) Der Anbieter kann in regelmäßigen Abständen neue oder wesentlich abweichende zusätzliche gehostete Services, Erweiterungen oder Leistungen einführen, die nicht vom Umfang dieser Vereinbarung erfasst sind und für die zusätzliche Gebühren anfallen. Solche zusätzlichen gehosteten Services, Erweiterungen oder Leistungen gelten nicht als Updates. Der Kunde ist nicht verpflichtet, solche neuen zusätzlichen gehosteten Services, Erweiterungen oder Leistungen zu nutzen oder dafür zu bezahlen. Die Nutzung oder Implementierung solcher Leistungen unterliegt gegebenenfalls einem gesonderten Bestellformular zwischen den Parteien.

2.5 Beta-Services

Der Anbieter kann dem Kunden von Zeit zu Zeit Beta-Services ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen. Entscheidet sich der Kunde nach eigenem Ermessen für die Nutzung solcher Beta-Services, erkennt er an und stimmt zu, dass diese Beta-Services ausschließlich zu Evaluierungszwecken bereitgestellt werden, nicht für den Produktiveinsatz bestimmt sind, nicht unterstützt werden und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung bereitgestellt werden. Solche Beta-Services können zusätzlichen Bedingungen unterliegen.

Der Kunde erkennt ferner an und stimmt zu, dass:
(a) Beta-Services im Rahmen dieser Vereinbarung nicht als „gehostete Services“ gelten; und
(b) sämtliche Beschränkungen, die Rechtevorbehalte des Anbieters sowie die Pflichten des Kunden in Bezug auf die gehosteten Services entsprechend auch für die Nutzung von Beta-Services durch den Kunden gelten.

Das Recht des Kunden zur Nutzung von Beta-Services endet an dem Tag, an dem eine Version des jeweiligen Beta-Services allgemein für Kunden verfügbar gemacht wird. Falls Beta-Services eingeführt und im Rahmen dieser Vereinbarung als gehostete Services verfügbar gemacht werden, gelten zusätzliche Bedingungen und Gebühren, wie in einer Leistungsbeschreibung vorgesehen.

Der Anbieter kann Beta-Services nach eigenem Ermessen jederzeit einstellen und ist nicht verpflichtet, diese allgemein verfügbar zu machen. Soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist — einschließlich der in dieser Vereinbarung geregelten Freistellungen — schließt der Anbieter jede Haftung für Schäden oder Beeinträchtigungen aus, die aus oder im Zusammenhang mit einem Beta-Service entstehen. Der Anbieter wird Beta-Services ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden weder implementieren noch bereitstellen.

2.6 Kontrolle über Services und Systeme

Soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gilt zwischen den Parteien Folgendes:

(a) Der Anbieter hat und behält die alleinige Kontrolle über das Hosting, den Betrieb, die Bereitstellung, die Verwaltung und die Wartung der Services und der Anbietermaterialien, einschließlich:
(i) der Anbietersysteme;
(ii) des Orts bzw. der Orte, an dem bzw. denen die Services erbracht werden;
(iii) der Auswahl, Bereitstellung, Änderung und Ersetzung der Service-Software; und
(iv) der Durchführung von Wartung, Upgrades, Korrekturen und Reparaturen der Services.

(b) Der Kunde hat und behält die alleinige Kontrolle über den Betrieb, die Verwaltung und die Wartung der Kundensysteme sowie über sämtliche Zugriffe auf diese und deren Nutzung. Der Kunde trägt außerdem die alleinige Verantwortung für jeden Zugriff auf die gehosteten Services und die Anbietermaterialien sowie für deren Nutzung durch jede Person über die Kundensysteme oder auf andere vom Kunden kontrollierte Weise, einschließlich:
(i) aller Informationen, Anweisungen oder Materialien, die von einer solchen Person dem Anbieter zur Verfügung gestellt werden;
(ii) aller Ergebnisse, die aus der Nutzung der Services oder der Anbietermaterialien entstehen; und
(iii) aller Schlussfolgerungen, Entscheidungen oder Handlungen, die auf einer solchen Nutzung beruhen.

(c) Standort der Daten.
Wie auf der Seite zum Datenstandort näher erläutert, hat der Domain Manager Ihrer Organisation bei der Erstellung des Hubs das ausschließliche Recht, eine Rechtsordnung auszuwählen, in der der Anbieter die Kundendaten auf seinen vertrauenswürdigen Servern speichern darf. Derzeit stehen hierfür Kanada (Ost), die Vereinigten Staaten (Ost) und Europa zur Verfügung. Durch die Nutzung der Services stimmt der Kunde dieser Verarbeitung und Speicherung der Kundendaten an dem gewählten Standort sowie der Übertragung von Kundendaten aus der Rechtsordnung des Kunden in die vom Domain Manager ausgewählte andere Rechtsordnung zu. Nach der Auswahl bei Erstellung eines Hubs können weder der Domain Manager noch der Kunde spätere Übertragungen verlangen. Ungeachtet des Vorstehenden bleiben bestehende permanente Hubs in ihrer aktuellen Region gehostet, und Demo-Hubs werden ausschließlich in Kanada gehostet.

2.7 Service-Management

Jede Partei benennt und unterhält während der Laufzeit innerhalb ihrer Organisation einen Service Manager als primären Ansprechpartner für die tägliche Kommunikation, Abstimmung und Entscheidungsfindung in Bezug auf die Services (jeweils ein „Service Manager“). Jeder Service Manager ist dafür verantwortlich, sämtliche täglichen Zustimmungen und Genehmigungen im Namen der jeweiligen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zu erteilen.

Jede Partei stellt sicher, dass ihr Service Manager über die erforderliche organisatorische Befugnis sowie über die notwendigen Fähigkeiten, Erfahrungen und sonstigen Qualifikationen zur Ausübung dieser Funktion verfügt. Jede Partei wird sich in wirtschaftlich angemessenem Umfang darum bemühen, denselben Service Manager während der gesamten Laufzeit beizubehalten. Sollte der Service Manager einer Partei nicht mehr bei dieser Partei beschäftigt sein oder diese Partei ihren Service Manager anderweitig ersetzen wollen, so benennt diese Partei die jeweils andere Partei unverzüglich schriftlich über den neuen Service Manager.

2.8 Änderungen

Der Anbieter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Änderungen an den Services und den Anbietermaterialien vorzunehmen, die er für notwendig oder zweckmäßig hält, um:
(a)
(i) die Qualität oder Erbringung der Leistungen des Anbieters gegenüber seinen Kunden aufrechtzuerhalten oder zu verbessern,
(ii) die Wettbewerbsfähigkeit oder Marktposition der Leistungen des Anbieters zu erhalten oder zu stärken, oder
(iii) die Kosteneffizienz oder Leistung der Services zu verbessern; oder
(b) geltendes Recht einzuhalten.

Unbeschadet des Vorstehenden kann jede Partei während der Laufzeit jederzeit schriftlich Änderungen an den Services verlangen. Die Parteien werden solche Änderungswünsche prüfen und, sofern Einvernehmen besteht, umsetzen. Angeforderte Änderungen werden erst wirksam, wenn sie in einer schriftlichen Änderungsvereinbarung festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet wurden; hiervon ausgenommen ist, dass ein Domain Manager die Anzahl autorisierter Nutzer für Services nach Abschnitt 2.3 erhöhen oder verringern kann.

Zur Klarstellung und ohne Einschränkung des Vorstehenden gilt diese Bestimmung nur für Änderungen, die vom Kunden verlangt und vom Anbieter freiwillig akzeptiert werden. Der Anbieter kann Änderungen an den gehosteten Services von Zeit zu Zeit auch ohne vorherige Mitteilung an oder Zustimmung des Kunden umsetzen.

2.9 Subunternehmer

Der Anbieter kann von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen Dritte mit der Erbringung von Services beauftragen (jeweils ein „Subunternehmer“) und wird dabei jederzeit ein nach branchenüblichen Maßstäben angemessenes Maß an Kontrolle ausüben, um sicherzustellen, dass jeder Subunternehmer bei der Erbringung der Services die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält.

2.10 Aussetzung oder Beendigung der Services

Der Anbieter kann direkt oder indirekt sowie unter Verwendung einer Deaktivierungsvorrichtung des Anbieters oder anderer rechtmäßiger Mittel den Zugriff des Kunden oder jeder anderen Person auf die Services oder die Anbietermaterialien ganz oder teilweise aussetzen, beenden oder anderweitig verweigern oder deren Nutzung unterbinden, ohne dass hieraus für den Anbieter Verpflichtungen oder Haftungen entstehen, wenn:

(a) der Anbieter eine behördliche Anordnung erhält, die ihn ausdrücklich oder nach vernünftiger Auslegung hierzu verpflichtet; oder

(b) der Anbieter nach eigenem Ermessen der Auffassung ist, dass:
(i) der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen hat, auf die Services über den Umfang der eingeräumten Rechte hinaus zugegriffen hat oder diese für einen nach dieser Vereinbarung nicht zulässigen Zweck oder in einer Weise genutzt hat, die nicht den Anweisungen oder Anforderungen zur Nutzung der Services entspricht;
(ii) der Kunde an betrügerischen, irreführenden oder rechtswidrigen Aktivitäten im Zusammenhang mit Services beteiligt ist, war oder voraussichtlich beteiligt sein wird; oder
(iii) diese Vereinbarung abläuft oder beendet wird.

Dieser Abschnitt 2.10 beschränkt keine sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe des Anbieters, sei es gesetzlich, nach Billigkeitsrecht oder nach dieser Vereinbarung.

2.11 Nutzungsbedingungen für Application Developer und API

Hat der Kunde mit dem Anbieter eine Vereinbarung über Nutzungsbedingungen für Application Developer und API (die „API-Vereinbarung“) geschlossen, die die Rechte des Kunden (als „Developer“ im Sinne der API-Vereinbarung) an der Nutzung und dem Zugriff auf die Programmierschnittstelle sowie auf die zugehörige oder begleitende Dokumentation, den Quellcode, ausführbare Anwendungen und sonstige vom Anbieter bereitgestellte Materialien — einschließlich, aber nicht beschränkt auf Materialien, die über seine Website bereitgestellt werden — (zusammen die „API“) zum Zweck der Entwicklung und Implementierung von webbasierten oder sonstigen Software-Services oder -Anwendungen regelt, so unterliegen der Zugriff des Kunden auf die API und deren Nutzung für interne Zwecke dieser Vereinbarung (sowie den General API Policies), wie in Abschnitt 2.1 der API-Vereinbarung angegeben.

3. ABONNEMENTPAKETE

3.1 Abonnement

Ein Domain Manager kann direkt über die Plattform (die „Abonnementbestellung“) ein Abonnement mit einer Laufzeit von entweder einem (1) Monat oder einem (1) Jahr (das „Abonnementpaket“) auswählen. Die Laufzeit eines Abonnementpakets beginnt an dem Tag, an dem die Abonnementbestellung vom Anbieter bearbeitet wird, und endet mit Ablauf des angegebenen Zeitraums, sofern sie nicht zuvor gemäß einer ausdrücklichen Bestimmung dieser Vereinbarung beendet wird (die „Erstlaufzeit“).

Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich das gewählte Abonnementpaket jeweils automatisch um denselben Zeitraum, sofern es nicht zuvor gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung beendet wird oder eine Partei der anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragslaufzeit schriftlich mitteilt, dass keine Verlängerung erfolgen soll (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“ und gemeinsam mit der Erstlaufzeit die „Laufzeit“).

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Gebühren

Ein Domain Manager zahlt dem Anbieter die in einer individuellen Vereinbarung vereinbarten Gebühren (die „Gebühren“).

4.2 Zahlung

Die Zahlung der für das Abonnementpaket mit einer Laufzeit von einem (1) Jahr geltenden Gebühren ist in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Abonnementbestellung vom Domain Manager aufgegeben wird.

Die Zahlung der für das Abonnementpaket mit einer Laufzeit von einem (1) Monat geltenden Gebühren ist ebenfalls in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Abonnementbestellung aufgegeben wird, und wird gemäß der Verlängerungsregelung in vorstehendem Abschnitt 4.1 in jedem folgenden Monat am selben Kalendertag automatisch verarbeitet.

4.3 Gebührenerhöhungen

Der Anbieter kann die Gebühren für jedes Abonnementpaket jederzeit und ohne vorherige Mitteilung an den Domain Manager erhöhen. Die dem Domain Manager für ein gewähltes Abonnementpaket in Rechnung gestellten Gebühren bleiben jedoch bis zum Ende der zum Zeitpunkt der Erhöhung laufenden Vertragslaufzeit in der Höhe bestehen, die zum Zeitpunkt der Abonnementbestellung galt. Für etwaige Verlängerungslaufzeiten erhöhen sich die Gebühren sodann gemäß den Bedingungen der jeweils anwendbaren Abonnementbestellung.

4.4 Erstattungsfähige Aufwendungen

Der Domain Manager hat dem Anbieter angemessene Auslagen zu erstatten, die dem Anbieter im Zusammenhang mit der Erbringung von Services entstehen, soweit diese außerhalb des in dieser Vereinbarung und der anwendbaren Abonnementbestellung festgelegten Supportumfangs liegen. Dazu gehören insbesondere, ohne Einschränkung der Allgemeinheit des Vorstehenden, speziell erforderliche Vor-Ort-Termine, Reise- und Nebenkosten für bestimmte Aufgaben sowie außergewöhnlicher Troubleshooting-Aufwand (die „erstattungsfähigen Aufwendungen“).

4.5 Währung

Die Gebühren für die Services werden in US-Dollar angegeben und berechnet.

4.6 Steuern

Sämtliche Gebühren und sonstigen Beträge, die der Domain Manager nach dieser Vereinbarung zu zahlen hat, verstehen sich zuzüglich Steuern und ähnlicher Abgaben. Ohne Einschränkung des Vorstehenden ist der Domain Manager für sämtliche HST/GST-, Dienstleistungs-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie für alle sonstigen ähnlichen Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art verantwortlich, die von einer Bundes-, Provinz- oder Territorialbehörde oder Regulierungsstelle auf nach dieser Vereinbarung zahlbare Beträge erhoben werden; ausgenommen hiervon sind Steuern, die auf das Einkommen des Anbieters erhoben werden.

4.7 Zahlungsmethode

Der Domain Manager hat sämtliche nach dieser Vereinbarung fälligen Zahlungen in US-Dollar per Scheck, Banküberweisung oder ACH-Zahlung zu leisten. Der Anbieter ist nicht für Zahlungsprobleme verantwortlich, die auf ein Versagen des Zahlungs-Gateways zurückzuführen sind. Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Verfahren für Online-Transaktionen jederzeit zu ändern oder andere Anbieter mit der Abwicklung der Gebührenzahlungen zu beauftragen.

4.8 Keine Abzüge oder Aufrechnung

Sämtliche nach dieser Vereinbarung an den Anbieter zahlbaren Beträge sind vom Domain Manager in voller Höhe und ohne Aufrechnung, Rückforderung, Gegenforderung, Abzug, Belastung oder Einbehalt aus irgendeinem Grund zu zahlen; ausgenommen sind lediglich solche Steuerabzüge oder Steuereinbehalte, die nach anwendbarem Recht zwingend vorgeschrieben sind.

5. BERECHTIGUNG UND BESCHRÄNKUNGEN DES KUNDEN

5.1 Berechtigung

Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Domain Manager die Gebühren zahlt sowie sämtliche weiteren Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält und erfüllt, erteilt der Anbieter hiermit dem Domain Manager (und sämtlichen autorisierten Nutzern) für das Gebiet und für die Laufzeit das Recht, auf die gehosteten Services sowie auf diejenigen Anbietermaterialien zuzugreifen und diese zu nutzen, die der Anbieter dem Domain Manager ausschließlich zur zulässigen Nutzung durch autorisierte Nutzer nach Maßgabe der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und Beschränkungen bereitstellt oder zugänglich macht. Diese Berechtigung ist nicht exklusiv und, vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Regelung in Abschnitt 16.8, nicht übertragbar.

5.2 Berechtigung – Beschränkungen und Einschränkungen

Der Domain Manager darf nicht, und darf keiner anderen Person gestatten, auf die Services oder die Anbietermaterialien zuzugreifen oder diese zu nutzen, es sei denn, dies ist nach dieser Vereinbarung und — im Fall von Materialien Dritter — nach dem anwendbaren Lizenzvertrag des jeweiligen Dritten ausdrücklich zulässig. Zur Klarstellung und ohne Einschränkung der Allgemeinheit des Vorstehenden darf der Kunde, soweit diese Vereinbarung dies nicht ausdrücklich erlaubt, insbesondere nicht:

(a) die Services oder die Anbietermaterialien kopieren, verändern oder davon abgeleitete Werke oder Verbesserungen erstellen;

(b) Services oder Anbietermaterialien vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten, verbreiten, veröffentlichen, übertragen oder einer Person anderweitig zur Verfügung stellen, einschließlich im Rahmen oder in Verbindung mit Time-Sharing-, Service-Bureau-, Software-as-a-Service-, Cloud- oder sonstigen Technologien oder Services;

(c) die Services oder die Anbietermaterialien oder Teile davon zurückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren, decodieren, anpassen oder anderweitig versuchen, den Quellcode daraus abzuleiten oder sich Zugang dazu zu verschaffen;

(d) eine Deaktivierungsvorrichtung des Anbieters, eine Sicherheitsvorrichtung oder einen sonstigen Schutzmechanismus der Services oder der Anbietermaterialien umgehen oder verletzen oder auf die Services oder die Anbietermaterialien in anderer Weise zugreifen oder diese in anderer Weise nutzen als durch einen autorisierten Nutzer unter Verwendung seiner jeweils gültigen Zugangsdaten;

(e) Informationen oder Materialien, die rechtswidrig oder schädlich sind oder Schadcode enthalten, übertragen oder aktivieren, in die Services oder Anbietersysteme eingeben, hochladen, übermitteln oder auf andere Weise bereitstellen;

(f) die Services, die Anbietersysteme oder die Leistungserbringung des Anbieters gegenüber Dritten ganz oder teilweise beschädigen, zerstören, stören, deaktivieren, beeinträchtigen, behindern oder anderweitig in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder schädigen;

(g) Marken, Dokumentation, Gewährleistungen oder Haftungsausschlüsse sowie Urheberrechts-, Marken-, Patent- oder sonstige Hinweise auf geistige Eigentumsrechte oder sonstige Schutzrechtshinweise von den Services oder den Anbietermaterialien, einschließlich etwaiger Kopien davon, entfernen, löschen, verändern oder unkenntlich machen;

(h) auf die Services oder die Anbietermaterialien in einer Weise oder zu einem Zweck zugreifen oder diese in einer Weise oder zu einem Zweck nutzen, die bzw. der Rechte des geistigen Eigentums oder sonstige Rechte Dritter verletzt, sich solche Rechte widerrechtlich aneignet oder anderweitig gegen geltendes Recht verstößt;

(i) auf die Services oder die Anbietermaterialien zum Zweck einer Wettbewerbsanalyse der Services oder der Anbietermaterialien, zur Entwicklung, Bereitstellung oder Nutzung eines konkurrierenden Softwareprodukts oder konkurrierenden Services oder zu einem anderen Zweck zugreifen oder diese nutzen, der dem Anbieter schadet oder ihm einen geschäftlichen Nachteil bringt; oder

(j) in sonstiger Weise über den Umfang der nach Abschnitt 5.1 eingeräumten Berechtigung hinaus auf die Services oder die Anbietermaterialien zugreifen oder diese nutzen.

6. PFLICHTEN DES KUNDEN

6.1 Kundensysteme und Mitwirkung

Der Kunde hat während der gesamten Laufzeit jederzeit:

(a) sämtliche Kundensysteme, über die auf die Services zugegriffen oder die Services genutzt werden, einzurichten, instand zu halten, betriebsbereit zu halten und in ordnungsgemäßem Zustand zu betreiben; und

(b) jede Mitwirkung und Unterstützung zu leisten, die der Anbieter vernünftigerweise verlangen kann, damit der Anbieter seine Rechte ausüben und seine Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erfüllen kann.

6.2 Auswirkungen von Versäumnissen oder Verzögerungen des Kunden

Der Anbieter ist nicht verantwortlich oder haftbar für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die ganz oder teilweise dadurch verursacht werden, dass der Kunde eine seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung verspätet erfüllt oder nicht erfüllt (jeweils ein „Versäumnis des Kunden“).

6.3 Abhilfemaßnahmen und Benachrichtigung

Wird einem Domain Manager eine tatsächliche oder drohende Handlung eines autorisierten Nutzers bekannt, die nach Abschnitt 5.2 untersagt ist, so hat dieser Domain Manager unverzüglich selbst sowie dafür zu sorgen, dass auch die autorisierten Nutzer unverzüglich:

(a) alle angemessenen und rechtmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, die innerhalb ihres jeweiligen Einflussbereichs erforderlich sind, um die betreffende Handlung oder drohende Handlung zu beenden und ihre Auswirkungen zu mindern (einschließlich gegebenenfalls der Einstellung und Verhinderung jedes unbefugten Zugriffs auf die Services und die Anbietermaterialien sowie der dauerhaften Löschung aus ihren Systemen und der Vernichtung sämtlicher Daten, auf die unbefugt zugegriffen wurde); und

(b) den Anbieter über jede solche tatsächliche oder drohende Handlung per E-Mail an security_konekt@newforma.com zu benachrichtigen.

7. DATENSICHERUNG

Die Services ersetzen nicht die Notwendigkeit für den Kunden, regelmäßige Datensicherungen oder redundante Datenarchive vorzuhalten. Der Anbieter wird sich in angemessenem Umfang nach besten Kräften bemühen, die in der Branche üblichen Standards für Datensicherungspraktiken einzuhalten. UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN ÜBERNIMMT DER ANBIETER KEINERLEI PFLICHT ODER HAFTUNG FÜR DEN VERLUST, DIE VERÄNDERUNG, DIE VERNICHTUNG, DIE BESCHÄDIGUNG, DIE KORRUPTION ODER DIE WIEDERHERSTELLUNG VON KUNDENDATEN.

8. SICHERHEIT

8.1 Anbietersysteme und Sicherheitsverpflichtungen

Der Anbieter wendet Sicherheitsmaßnahmen gemäß seiner jeweils geltenden Datenschutzrichtlinie an, deren aktuelle Fassung auf der Website des Anbieters unter https://www.newforma.com/privacy-policy/ verfügbar ist (die „Datenschutzrichtlinie“).

8.2 Verfahren bei Datenschutzverletzungen

Der Anbieter unterhält einen Plan für Datenschutzverletzungen im Einklang mit allen geltenden Gesetzen sowie den in der Datenschutzrichtlinie des Anbieters festgelegten Kriterien und wird bei Eintritt einer „Datenschutzverletzung“ (wie in diesem Plan definiert) die nach diesem Plan vorgesehenen Verfahren umsetzen.

8.3 Kontrolle und Verantwortung des Domain Managers

Ein Domain Manager trägt die alleinige Verantwortung für und behält diese auch in Bezug auf:

(a) sämtliche Kundendaten, einschließlich ihres Inhalts und ihrer Nutzung;
(b) sämtliche Informationen, Anweisungen und Materialien, die von oder im Namen eines autorisierten Nutzers im Zusammenhang mit den Services bereitgestellt werden;
(c) die Kundensysteme;
(d) die Sicherheit und Nutzung der Zugangsdaten durch autorisierte Nutzer; und
(e) jeden direkten oder indirekten Zugriff auf die gehosteten Services und die Anbietermaterialien sowie jede entsprechende Nutzung über die Kundensysteme oder die Zugangsdaten autorisierter Nutzer, unabhängig davon, ob dies mit oder ohne Wissen oder Zustimmung des autorisierten Nutzers erfolgt, einschließlich sämtlicher daraus erzielter Ergebnisse sowie aller Schlussfolgerungen, Entscheidungen und Maßnahmen, die auf einem solchen Zugriff oder einer solchen Nutzung beruhen.

8.4 Zugriff und Sicherheit

Ein Domain Manager hat sämtliche physischen, administrativen und technischen Kontrollen, Prüf- und Sicherheitsverfahren sowie sonstigen Schutzmaßnahmen einzusetzen, die erforderlich sind, um:

(a) die Vergabe und Nutzung sämtlicher Zugangsdaten sicher zu verwalten und jeden unbefugten Zugriff auf die gehosteten Services oder deren unbefugte Nutzung zu verhindern; und

(b) den Inhalt und die Nutzung der Kundendaten zu kontrollieren, einschließlich des Hochladens oder sonstigen Bereitstellens von Kundendaten zur Verarbeitung durch die gehosteten Services.

9. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

9.1 Vorbehalt von Rechten

Sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an den Services, den Anbietermaterialien und den Materialien Dritter, einschließlich aller darin enthaltenen Rechte an geistigem Eigentum, liegen bei dem Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern der Materialien Dritter und verbleiben dort. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass ihm keinerlei Rechte, Lizenzen oder sonstige Berechtigungen in Bezug auf die Services, die Anbietermaterialien oder die Materialien Dritter (einschließlich sämtlicher darin enthaltener Rechte an geistigem Eigentum) zustehen, außer soweit dies ausdrücklich in Abschnitt 5.1 oder in der jeweils anwendbaren Drittanbieterlizenz vorgesehen ist, jeweils vorbehaltlich Abschnitt 5.2. Alle sonstigen Rechte an den Services, den Anbietermaterialien und den Materialien Dritter werden vom Anbieter und den jeweiligen Drittlizenzgebern ausdrücklich vorbehalten.

9.2 Kundendaten

Im Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter ist und bleibt der Kunde alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an den Kundendaten, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, vorbehaltlich der in Abschnitt 9.3 eingeräumten Rechte und Befugnisse.

9.3 Zustimmung zur Nutzung von Kundendaten

Der Kunde stimmt zu und gewährt dem Anbieter, seinen Subunternehmern und dem Personal des Anbieters eine weltweite, nicht ausschließliche, unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie, vollständig bezahlte, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz, Kundendaten in jeder derzeit bekannten oder künftig entwickelten Form, jedem Medium und jeder Technologie zu erheben, zu nutzen, zu bearbeiten, zu ändern, zu kürzen, zu aggregieren, zu vervielfältigen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, anzuzeigen, zu speichern, zu analysieren, zu verarbeiten, anzupassen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, einzubinden, auszuführen und anderweitig umfassend zu nutzen:
(a) soweit dies zur Erbringung der Services erforderlich oder zweckmäßig ist;
(b) soweit dies erforderlich oder zweckmäßig ist, damit der Anbieter diese Vereinbarung durchsetzen sowie seine Rechte ausüben und seine Pflichten erfüllen kann;
(c) in aggregierter und anonymisierter Form zur Durchführung von Benchmarking-Analysen und zur Erbringung von Benchmarking-Services;
(d) zu Zwecken der Datenanalyse; und
(e) zum Trainieren und Bereitstellen von Machine-Learning-Modellen, Large-Language-Modellen sowie anderen Technologien und Angeboten im Bereich künstlicher Intelligenz, unabhängig davon, ob diese derzeit bekannt sind oder künftig entwickelt werden;

vorausgesetzt, dass das Unternehmen in allen Fällen die Vertraulichkeit sämtlicher vertraulicher Informationen des Kunden wahrt.

9.4 Zugriff auf Daten

Die automatisierten Systeme des Anbieters können Kundendaten unter Einsatz von Techniken wie Machine Learning analysieren. Eine solche Analyse kann erfolgen, wenn Kundendaten gesendet, empfangen oder gespeichert werden.

9.5 Mobile Funktionen

(a) Die Plattform kann es Ihnen ermöglichen, auf unsere Services zuzugreifen, unsere mobilen Anwendungen („Apps“) herunterzuladen, Inhalte auf die Plattform hochzuladen und Nachrichten auf Ihrem mobilen Endgerät zu empfangen (zusammen die „mobilen Funktionen“). Ihr Mobilfunkanbieter kann bestimmte mobile Funktionen untersagen oder einschränken, und bestimmte mobile Funktionen sind möglicherweise mit Ihrem Mobilfunkanbieter oder Ihrem mobilen Endgerät nicht kompatibel. Darüber hinaus kann Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen für die Nutzung mobiler Funktionen Standardgebühren für Nachrichten, Daten und sonstige Leistungen berechnen. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Gebühren oder Kosten, die Ihnen durch die Nutzung der mobilen Funktionen entstehen. Sie sollten sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter erkundigen, ob Gebühren oder Kosten anfallen, welche Tarife verfügbar sind und wie hoch diese sind. Bei weiteren Fragen hierzu sollten Sie sich ebenfalls an Ihren Mobilfunkanbieter wenden.

(b) Sie erkennen an, dass Ihre Nutzung der Apps den Bedingungen unterliegt, die in den Nutzungsbedingungen des Drittanbieters festgelegt sind, der das mobile Endgerät bereitstellt, auf dem die App betrieben wird (z. B. Apple iOS oder Android).

(c) Der Anbieter haftet nicht, wenn Sie nicht über ein kompatibles mobiles Endgerät verfügen oder wenn Sie die falsche Version einer App für Ihr mobiles Endgerät herunterladen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Nutzung der Apps oder eines anderen Bestandteils der Plattform zu beenden, wenn Sie die Apps oder die Plattform mit einem inkompatiblen oder nicht autorisierten Gerät verwenden. Der Anbieter ist nicht für Ihre Internetverbindung oder für Folgen einer unterbrochenen oder nicht verfügbaren Verbindung verantwortlich.

9.6 Apple – Über den App Store bezogene Anwendung

(a) In Bezug auf Apps, die über den Apple App Store zugänglich sind oder von dort heruntergeladen werden können (jeweils eine „über den App Store bezogene Anwendung“) und die für die Nutzung auf Produkten der Marke Apple (einschließlich unter anderem iPad, iPhone und iPod touch) gemäß den Nutzungsregeln der Apple App Store-Nutzungsbedingungen bestimmt sind, gilt Folgendes:
(i) Sie verpflichten sich, die über den App Store bezogene Anwendung ausschließlich auf einem Produkt der Marke Apple zu nutzen, das iOS (das proprietäre Betriebssystem von Apple) verwendet; und
(ii) Sie erkennen an und stimmen zu, dass die in den Apple App Store-Nutzungsbedingungen festgelegten „Nutzungsregeln“ von Apple, Inc. („Apple“) gelten. Soweit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen weniger restriktiv sind oder im Widerspruch zu den anwendbaren Apple-Nutzungsregeln stehen, haben die Apple-Nutzungsregeln Vorrang. Der Anbieter behält sich sämtliche Rechte an den Apps vor, die Ihnen nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung eingeräumt werden.

(b) Sie erkennen an und stimmen zu, dass
(i) diese Vereinbarung ausschließlich zwischen Ihnen und dem Anbieter gilt und Apple nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, mit Ausnahme der nachstehend vorgesehenen Stellung als Drittbegünstigter, und dass
(ii) allein der Anbieter und nicht Apple für die über den App Store bezogene Anwendung und die Inhalte der Plattform verantwortlich ist.

(c) Sie erkennen an, dass Apple keinerlei Verpflichtung hat, Ihnen Wartungs- oder Supportleistungen in Bezug auf die über den App Store bezogene Anwendung bereitzustellen, und dass sämtliche Fragen hierzu an den Anbieter zu richten sind.

(d) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen und vorbehaltlich dieser Vereinbarung erkennen Sie an, dass ausschließlich im Verhältnis zwischen Apple und dem Anbieter – und nicht Apple – der Anbieter dafür verantwortlich ist, etwaige Ansprüche zu bearbeiten, die Sie im Zusammenhang mit der über den App Store bezogenen Anwendung oder Ihrem Besitz und/oder Ihrer Nutzung dieser Anwendung geltend machen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(i) Produkthaftungsansprüche,
(ii) Ansprüche, dass die über den App Store bezogene Anwendung nicht den anwendbaren gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen entspricht, und
(iii) Ansprüche nach Verbraucherschutzgesetzen oder ähnlichen Rechtsvorschriften.

(e) Falls die lizenzierte App einer anwendbaren Gewährleistung nicht entspricht, können Sie Apple benachrichtigen, und Apple wird Ihnen den Kaufpreis für die lizenzierte App erstatten. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Apple darüber hinaus keinerlei weitere Gewährleistungsverpflichtungen in Bezug auf die lizenzierte Anwendung.

(f) Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass Sie Apple nicht für die Untersuchung, Verteidigung, Beilegung oder Erfüllung von Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter verantwortlich machen werden, falls die über den App Store bezogene Anwendung oder Ihr Besitz bzw. Ihre Nutzung dieser Anwendung solche Rechte verletzt.

(g) Sie erkennen an und stimmen zu, dass Apple und die Tochtergesellschaften von Apple Drittbegünstigte dieser Vereinbarung in Bezug auf über den App Store bezogene Anwendungen sind und dass Apple mit Ihrer Annahme dieser Vereinbarung das Recht erhält (und als hätte Apple dieses Recht angenommen), diese Nutzungsbedingungen für über den App Store bezogene Anwendungen Ihnen gegenüber als Drittbegünstigter durchzusetzen.

(h) Unbeschadet sonstiger Bestimmungen dieser Vereinbarung müssen Sie bei der Nutzung einer über den App Store bezogenen Anwendung sämtliche anwendbaren Vertragsbedingungen Dritter einhalten.

10. VERTRAULICHKEIT

10.1 Vertrauliche Informationen

Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung kann jede Partei (als „offenlegende Partei“) der anderen Partei (als „empfangende Partei“) vertrauliche Informationen offenlegen oder zugänglich machen. Vorbehaltlich Abschnitt 10.2 bezeichnet „vertrauliche Informationen“ Informationen in jeder Form oder auf jedem Medium (ob mündlich, schriftlich, elektronisch oder anderweitig), die von der offenlegenden Partei als vertraulich oder geschützt angesehen werden, einschließlich Informationen, die aus der Technologie, den Geschäftsgeheimnissen, dem Know-how, den Geschäftsabläufen, Plänen, Strategien, Kunden und Preisen der offenlegenden Partei bestehen oder sich darauf beziehen, sowie Informationen, hinsichtlich derer die offenlegende Partei vertraglichen oder sonstigen Geheimhaltungspflichten unterliegt, und zwar unabhängig davon, ob diese jeweils als „vertraulich“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig als solche ausgewiesen sind. Ohne Einschränkung des Vorstehenden gilt: Sämtliche Anbietermaterialien sind vertrauliche Informationen des Anbieters.

10.2 Ausnahmen

Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die:

(a) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung oder Zugänglichmachung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung rechtmäßig bekannt waren, ohne dass ihre Nutzung oder Offenlegung Beschränkungen unterlag;

(b) allgemein öffentlich bekannt waren oder werden, es sei denn infolge eines Verstoßes der empfangenden Partei oder eines ihrer Vertreter gegen diese Vereinbarung;

(c) von der empfangenden Partei von einem Dritten auf nicht vertraulicher Grundlage erhalten wurden oder werden, sofern dieser Dritte nach Kenntnis der empfangenden Partei zum Zeitpunkt des Erhalts nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet war oder ist; oder

(d) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf oder Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden oder werden.

10.3 Schutz vertraulicher Informationen

Als Voraussetzung für die Offenlegung oder den Zugang zu vertraulichen Informationen hat die empfangende Partei:

(a) vertrauliche Informationen ausschließlich insoweit abzurufen oder zu nutzen, als dies zur Ausübung ihrer Rechte oder zur Erfüllung ihrer Pflichten nach und im Einklang mit dieser Vereinbarung erforderlich ist;

(b) vorbehaltlich der in Abschnitt 10.4 vorgesehenen und unter dessen Einhaltung zulässigen Fälle vertrauliche Informationen weder offenzulegen noch den Zugang dazu zu gestatten, es sei denn gegenüber ihren Vertretern, die:
(i) diese vertraulichen Informationen kennen müssen, damit die empfangende Partei ihre Rechte ausüben oder ihre Pflichten nach und im Einklang mit dieser Vereinbarung erfüllen kann;
(ii) über den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen und die Verpflichtungen der empfangenden Partei nach diesem Abschnitt 10.3 informiert wurden; und
(iii) Vertraulichkeits- und Nutzungsbeschränkungen unterliegen, die die vertraulichen Informationen mindestens in dem in diesem Abschnitt 10.3 vorgesehenen Umfang schützen;

(c) die vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung, unbefugtem Zugriff und unbefugter Offenlegung mit mindestens demselben Sorgfaltsmaß zu schützen, das sie zum Schutz ihrer eigenen sensiblen Informationen anwendet, in keinem Fall jedoch mit weniger als angemessener Sorgfalt; und

(d) die Einhaltung dieses Abschnitts 10 durch ihre Vertreter sicherzustellen und für jeden Verstoß eines ihrer Vertreter gegen diesen Abschnitt 10 verantwortlich und haftbar zu sein.

10.4 Erzwungene Offenlegung

(a) Ist die empfangende Partei oder einer ihrer Vertreter nach geltendem Recht verpflichtet, vertrauliche Informationen offenzulegen, so hat die empfangende Partei, soweit nach geltendem Recht zulässig:

(i) die offenlegende Partei unverzüglich und vor einer solchen Offenlegung schriftlich über diese Verpflichtung zu informieren, damit die offenlegende Partei eine Schutzanordnung oder einen sonstigen Rechtsbehelf beantragen oder auf ihre Rechte aus Abschnitt 10.3 verzichten kann; und

(ii) der offenlegenden Partei auf deren alleinige Kosten und Aufwendungen angemessene Unterstützung dabei zu leisten, sich gegen eine solche Offenlegung zu wehren oder eine einstweilige Verfügung, Schutzanordnung oder sonstige Beschränkungen der Offenlegung zu erwirken.

(b) Verzichtet die offenlegende Partei auf die Einhaltung dieser Bestimmungen oder ist die empfangende Partei nach Erteilung der nach diesem Abschnitt 10.4 erforderlichen Mitteilung und Unterstützung weiterhin gesetzlich zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet, so darf die empfangende Partei nur denjenigen Teil der vertraulichen Informationen offenlegen, den sie nach Beratung durch ihren Rechtsbeistand gesetzlich offenzulegen verpflichtet ist.

11. BEENDIGUNG

11.1 Gründe für die Beendigung

Zusätzlich zu allen anderen ausdrücklich an anderer Stelle in dieser Vereinbarung vorgesehenen Kündigungs- oder Beendigungsrechten gilt Folgendes:

(a) Der Anbieter kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit Wirkung für die Zukunft beenden, wenn:

(i) der Kunde in seiner Eigenschaft als Domain Manager einen nach dieser Vereinbarung fälligen Betrag nicht fristgerecht zahlt und dieser Zahlungsrückstand länger als 30 Tage nach Zugang einer schriftlichen Mahnung des Anbieters fortbesteht;

(ii) der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus Abschnitt 10 (Vertraulichkeit) verstößt; oder

(iii) auf dem Konto des Kunden über einen Zeitraum von mehr als zwölf (12) Monaten keinerlei Aktivität erfolgt.

(b) Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit Wirkung für die Zukunft beenden, wenn die andere Partei gegen diese Vereinbarung verstößt und dieser Verstoß:

(i) nicht heilbar ist; oder

(ii) heilbar ist, jedoch nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung der nicht vertragsbrüchigen Partei an die vertragsbrüchige Partei über den betreffenden Verstoß behoben wird.

(c) Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung beenden, wenn die andere Partei:

(i) ihre Verbindlichkeiten allgemein bei Fälligkeit nicht bezahlt oder ihre Zahlungsunfähigkeit anderweitig eingesteht;

(ii) ihre gewöhnliche Geschäftstätigkeit einstellt;

(iii) eine allgemeine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt;

(iv) mit einer Insolvenzanordnung belegt wird oder anderweitig einem unfreiwilligen Verfahren nach inländischem oder ausländischem Insolvenzrecht unterliegt;

(v) ein Verfahren, einen Antrag oder eine sonstige Maßnahme nach einem Gesetz in Bezug auf Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Abwicklung, Reorganisation, Verwaltung, Vergleichsplan, Schuldnerschutz, Schuldenvergleich oder ähnlichen Vorschriften einleitet oder betreibt mit dem Ziel:

(A) eine gerichtliche Schutzanordnung zu ihren Gunsten zu erwirken;

(B) sie als insolvent oder zahlungsunfähig feststellen zu lassen;

(C) eine Reorganisation, einen Vergleich, eine Anpassung, Abwicklung, Liquidation, Auflösung, einen Schuldenvergleich, eine Vereinbarung, eine Aussetzung von Gläubigermaßnahmen im Allgemeinen oder sonstige Erleichterungen in Bezug auf sie selbst oder ihre Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten zu erreichen; oder

(D) die Bestellung eines Insolvenzverwalters, vorläufigen Insolvenzverwalters, Receivers, Trustees, Custodians, Conservators oder einer vergleichbaren Person für sie oder für ihr gesamtes Vermögen oder einen wesentlichen Teil davon zu bewirken.

11.2 Folgen von Ablauf oder Beendigung

Soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, mit Ausnahme der Zustimmung zur Datennutzung in Abschnitt 9.3 sowie in Bezug auf anonymisierte Daten, gilt bei Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung:

(a) alle Rechte, Lizenzen, Zustimmungen und Ermächtigungen, die eine Partei der anderen nach dieser Vereinbarung eingeräumt hat, enden unverzüglich;

(b) der Anbieter stellt jede Nutzung von Kundendaten oder vertraulichen Informationen des Kunden unverzüglich ein und löscht sämtliche Kundendaten und vertraulichen Informationen des Kunden dauerhaft aus den Anbietersystemen;

(c) der Kunde stellt jede Nutzung der Services oder der Anbietermaterialien unverzüglich ein und wird:

(i) dem Anbieter unverzüglich alle Dokumente und körperlichen Materialien zurückgeben, die vertrauliche Informationen des Anbieters enthalten, wiedergeben, verkörpern oder darauf beruhen, oder diese auf schriftliches Verlangen des Anbieters vernichten; und

(ii) sämtliche vertraulichen Informationen des Anbieters dauerhaft aus allen Computersystemen löschen, die der Kunde direkt oder indirekt kontrolliert;

(d) ungeachtet anderslautender Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt für Informationen und Materialien, die sich zu diesem Zeitpunkt im Besitz oder unter der Kontrolle einer Partei befinden:

(i) die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei in ihrem dann bestehenden Zustand ausschließlich in dem Umfang und so lange aufbewahren, wie dies nach geltendem Recht erforderlich ist;

(ii) der Anbieter darf Kundendaten in ihrem dann bestehenden Zustand ausschließlich in dem Umfang und so lange aufbewahren, wie dies nach geltendem Recht erforderlich ist;

(iii) der Anbieter darf darüber hinaus begrenzte Kundendaten in Backups, Archiven und Notfallwiederherstellungssystemen nach Maßgabe angemessener Branchenstandards aufbewahren, bis diese gesicherten und archivierten Kundendaten im ordentlichen Verlauf der Datenlöschungsverfahren des Anbieters gelöscht werden; und

(iv) sämtliche in diesem Abschnitt 11.2(d) beschriebenen Informationen und Materialien unterliegen weiterhin sämtlichen Vertraulichkeits-, Sicherheits- und sonstigen anwendbaren Anforderungen dieser Vereinbarung;

(e) der Anbieter kann den gesamten Zugriff des Kunden auf die gehosteten Services und die Anbietermaterialien deaktivieren. Der jeweils benannte Hub Owner oder Hub Administrator des Kunden behält jedoch für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten Zugriff auf die im jeweiligen Kundenkonto enthaltenen Daten, wobei laufende Projekte selbst inaktiv werden und während dieses Zeitraums nur die Daten abrufbar bleiben. Nach Ablauf dieses Zwölfmonatszeitraums werden sämtliche Daten im Konto gelöscht, und dem Anbieter kann keine Haftung für Schäden zugerechnet werden, die dem Nutzer infolge dieser Löschung entstehen; und

(f) wenn der Anbieter diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 11.1(a) oder Abschnitt 11.1(b) beendet, werden alle Gebühren, die fällig geworden wären, wenn die Vereinbarung bis zum Ablauf der Laufzeit in Kraft geblieben wäre, sofort fällig, und der Kunde hat diese Gebühren zusammen mit sämtlichen bis dahin aufgelaufenen, aber noch nicht bezahlten Gebühren und erstattungsfähigen Aufwendungen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung des Anbieters zu zahlen.

11.3 Fortgeltende Bestimmungen

Die Bestimmungen der folgenden Abschnitte sowie alle sonstigen Rechte oder Pflichten der Parteien aus dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach über eine Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus fortgelten sollen, bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft: Abschnitt 5.2, Abschnitt 10, Abschnitt 11.2, dieser Abschnitt 11.3, Abschnitt 12, Abschnitt 13, Abschnitt 14 und Abschnitt 16.

12. ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN

12.1 Besondere Zusicherungen und Gewährleistungen

(a) Der Kunde, handelnd als Domain Manager, sichert dem Anbieter zu und gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Befugnisse und die erforderliche Rechts- und Geschäftsfähigkeit verfügt, um diese Vereinbarung abzuschließen (einschließlich der Bindung der Gesellschaft, für die der Kunde als Vertreter handelt), die nach dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte und Lizenzen zu gewähren und seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.

(b) Ein Domain Manager sichert dem Anbieter zu und gewährleistet, dass er jederzeit sicherstellen wird, dass jeder autorisierte Nutzer für den Zugriff auf die Plattform und die Nutzung der gehosteten Services sein eigenes Konto verwendet.

(c) Jede Partei sichert der anderen Partei zu und gewährleistet, dass diese Vereinbarung eine rechtmäßige, wirksame und verbindliche Verpflichtung dieser Partei darstellt und gegenüber dieser Partei gemäß ihren Bestimmungen durchsetzbar ist, soweit dies nicht durch anwendbare Insolvenz-, Restrukturierungs-, Vergleichs-, Moratoriums- oder ähnliche Gesetze, die allgemein die Rechte von Gläubigern betreffen oder beeinflussen, oder durch allgemeine Grundsätze des Billigkeitsrechts eingeschränkt ist.

12.2 Zusätzliche Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen des Anbieters

Der Anbieter sichert dem Kunden zu, gewährleistet und verpflichtet sich, die Services durch Personal mit der erforderlichen Qualifikation, Erfahrung und Fachkunde sowie in professioneller und fachgerechter Weise entsprechend den allgemein anerkannten Branchenstandards für vergleichbare Leistungen zu erbringen und ausreichende Ressourcen einzusetzen, um seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.

12.3 Zusätzliche Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde sichert dem Anbieter zu, gewährleistet und verpflichtet sich, dass der Kunde Eigentümer der Kundendaten ist oder anderweitig über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen in Bezug auf die Kundendaten verfügt und verfügen wird, sodass diese — in der Form, in der sie vom Anbieter empfangen und gemäß dieser Vereinbarung verarbeitet werden — keine Rechte an geistigem Eigentum, Datenschutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen, sich solche Rechte nicht widerrechtlich aneignen und auch anderweitig nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Nutzer jederzeit dafür verantwortlich bleibt, sämtliche Baudokumentationen vor der Errichtung eines Gebäudes zu prüfen und zu validieren.

12.4 Ausschluss von Bedingungen und Gewährleistungen

MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 12.1, ABSCHNITT 12.2 UND ABSCHNITT 12.3 FESTGELEGTEN GEWÄHRLEISTUNGEN WERDEN SÄMTLICHE SERVICES UND ANBIETERMATERIALIEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND DER ANBIETER SCHLIESST HIERMIT ALLE BEDINGUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, GLEICH OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER SONSTIG NACH DIESER VEREINBARUNG. DER ANBIETER SCHLIESST INSBESONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, DIE SICH AUS GESCHÄFTSVERKEHR, GEBRAUCH ODER HANDELSBRAUCH ERGEBEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN ÜBERNIMMT DER ANBIETER KEINERLEI BEDINGUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE SERVICES ODER DIE ANBIETERMATERIALIEN ODER IRGENDWELCHE PRODUKTE ODER ERGEBNISSE IHRER NUTZUNG: (a) DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER EINER ANDEREN PERSON ERFÜLLEN; (b) OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN; (c) EIN BESTIMMTES BEABSICHTIGTES ERGEBNIS ERZIELEN; (d) MIT IRGENDEINER SOFTWARE, EINEM SYSTEM ODER ANDEREN SERVICES KOMPATIBEL SIND ODER MIT DIESEN ZUSAMMENARBEITEN; ODER (e) SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG, FREI VON SCHADCODE ODER FEHLERFREI SIND. SÄMTLICHE MATERIALIEN DRITTER WERDEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND JEDE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF MATERIALIEN DRITTER BESTEHT AUSSCHLIESSLICH ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM JEWEILIGEN EIGENTÜMER ODER VERTRIEBSPARTNER DIESER MATERIALIEN DRITTER.

13. FREISTELLUNG

13.1 Freistellung durch den Anbieter

Der Anbieter wird den Kunden von sämtlichen Verlusten freistellen, ihn dagegen verteidigen und schadlos halten, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit einer von einem Dritten (mit Ausnahme eines verbundenen Unternehmens des Kunden) erhobenen Klage entstehen, soweit diese Verluste auf der Behauptung in einer solchen Klage beruhen, dass die Nutzung der Services durch den Kunden (unter Ausschluss von Kundendaten und Materialien Dritter) in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung ein in Kanada geschütztes Recht an geistigem Eigentum verletzt.

Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Klagen oder Verluste, die entstehen aus oder im Zusammenhang stehen mit:

(a) dem Zugriff auf oder der Nutzung der Services oder der Anbietermaterialien in Kombination mit Hardware, Systemen, Software, Netzwerken oder sonstigen Materialien oder Services, die nicht vom Anbieter bereitgestellt oder schriftlich autorisiert wurden;

(b) Änderungen an den Services oder den Anbietermaterialien, außer
(i) durch oder im Namen des Anbieters, oder
(ii) mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters gemäß dessen schriftlicher Spezifikation; oder

(c) der nicht rechtzeitigen Umsetzung von Änderungen, Upgrades, Ersetzungen oder Erweiterungen, die dem Kunden durch oder im Namen des Anbieters zur Verfügung gestellt wurden.

13.2 Freistellung durch den Kunden

Der Kunde wird den Anbieter, seine Subunternehmer und verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Organmitglieder, Direktoren, Mitarbeiter, Beauftragte, Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger (jeweils ein „freizustellender Anbieter“) von sämtlichen Verlusten freistellen, sie dagegen verteidigen und schadlos halten, die einem solchen freizustellenden Anbieter im Zusammenhang mit einer von einem Dritten (mit Ausnahme eines verbundenen Unternehmens eines freizustellenden Anbieters) erhobenen Klage entstehen, soweit diese Verluste entstehen aus oder im Zusammenhang stehen mit:

(a) den Kundendaten, einschließlich jeder Verarbeitung der Kundendaten durch oder im Namen des Anbieters in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung;

(b) sonstigen Materialien oder Informationen (einschließlich Dokumenten, Daten, Spezifikationen, Software, Inhalten oder Technologien), die vom Kunden oder in dessen Namen bereitgestellt werden, einschließlich der Einhaltung von Spezifikationen oder Anweisungen durch den Anbieter, soweit diese ohne Mitwirkung des Anbieters erstellt wurden;

(c) dem Vorwurf von Tatsachen, die, wenn sie zuträfen, einen Verstoß des Kunden gegen eine seiner Zusicherungen, Gewährleistungen, Verpflichtungen oder sonstigen Pflichten aus dieser Vereinbarung darstellen würden; oder

(d) Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder einer sonstigen schwerwiegenderen Handlung oder Unterlassung (einschließlich Leichtfertigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens) des Kunden oder eines Dritten, der im Namen des Kunden handelt, im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.

13.3 Verfahren bei Freistellung

Jede Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über jede Klage zu informieren, für die sie nach ihrer Auffassung Anspruch auf Freistellung gemäß Abschnitt 13.1 bzw. Abschnitt 13.2 hat. Die Partei, die Freistellung verlangt (der „Freizustellende“), hat mit der anderen Partei (dem „Freistellenden“) auf alleinige Kosten und Aufwendungen des Freistellenden zusammenzuarbeiten.

Der Freistellende übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung und Untersuchung einer solchen Klage und beauftragt auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand mit deren Bearbeitung und Verteidigung. Das Versäumnis des Freizustellenden, eine seiner Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 13.3 zu erfüllen, entbindet den Freistellenden nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 13, es sei denn und nur insoweit, als der Freistellende nachweisen kann, dass ihm hierdurch ein Nachteil entstanden ist.

Der Freizustellende ist berechtigt, auf eigene Kosten und mit einem von ihm selbst gewählten Rechtsbeistand am Verfahren teilzunehmen und dieses zu beobachten.

13.4 Abhilfemaßnahmen

Falls Services oder Anbietermaterialien nach Auffassung des Anbieters Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung, widerrechtlicher Aneignung oder sonstiger Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter sind oder voraussichtlich werden, oder falls die Nutzung der Services oder der Anbietermaterialien durch den Kunden untersagt wird oder eine solche Untersagung droht, kann der Anbieter nach seiner Wahl und auf eigene Kosten:

(a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Services und die Anbietermaterialien weiterhin in der nach dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise zu nutzen;

(b) die Services und die Anbietermaterialien ganz oder teilweise ändern oder ersetzen, um nach Möglichkeit zu bewirken, dass die Services und die Anbietermaterialien in der geänderten oder ersetzten Form keine Rechte mehr verletzen, wobei gleichwertige Merkmale und Funktionen bereitgestellt werden; in diesem Fall gelten diese Änderungen oder Ersetzungen als Services bzw. Anbietermaterialien im Sinne dieser Vereinbarung; oder

(c) diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden beenden und den Kunden verpflichten, jede Nutzung der Services und der Anbietermaterialien unverzüglich einzustellen.

DIESER ABSCHNITT 13 REGELT DIE AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELFE DES KUNDEN SOWIE DIE ALLEINIGE HAFTUNG UND VERPFLICHTUNG DES ANBIETERS IN BEZUG AUF TATSÄCHLICHE, DROHENDE ODER BEHAUPTETE ANSPRÜCHE, DASS DIESE VEREINBARUNG ODER EIN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG (EINSCHLIESSLICH DER SERVICES UND DER ANBIETERMATERIALIEN) RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM DRITTER VERLETZT, SICH SOLCHE RECHTE WIDERRECHTLICH ANEIGNET ODER ANDERWEITIG GEGEN SOLCHE RECHTE VERSTÖSST.

14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

14.1 Ausschluss von Schäden

SOFERN IN ABSCHNITT 14.3 NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES BESTIMMT IST, HAFTEN DER ANBIETER ODER EINER SEINER LIZENZGEBER, DIENSTLEISTER ODER LIEFERANTEN IN KEINEM FALL AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER IHREM GEGENSTAND, GLEICH NACH WELCHER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN ANSPRUCHSGRUNDLAGE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERWEITIG, FÜR:
(a) Produktions-, Nutzungs-, Geschäfts-, Umsatz- oder Gewinnverluste;
(b) Beeinträchtigungen, Nichtverfügbarkeit, Nutzungsunfähigkeit, Ausfälle oder Verzögerungen der Services;
(c) Verlust, Beschädigung, Verfälschung oder Wiederherstellung von Daten;
(d) Verletzungen der Daten- oder Systemsicherheit; oder
(e) Folgeschäden, zufällige Schäden, mittelbare Schäden, besondere Schäden, verschärfte Schäden, Strafschadensersatz oder exemplarische Schäden, unabhängig davon, ob diese Personen auf die Möglichkeit solcher Verluste oder Schäden hingewiesen wurden oder ob solche Verluste oder Schäden anderweitig vorhersehbar waren, und ungeachtet des Fehlens des wesentlichen Zwecks eines vereinbarten oder sonstigen Rechtsbehelfs.

14.2 Haftungshöchstgrenze für Geldansprüche

SOFERN IN ABSCHNITT 14.3 NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES BESTIMMT IST, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DES ANBIETERS SOWIE SEINER LIZENZGEBER, DIENSTLEISTER UND LIEFERANTEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER IHREM GEGENSTAND, GLEICH NACH WELCHER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN ANSPRUCHSGRUNDLAGE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERWEITIG, IN KEINEM FALL 100 US-DOLLAR.
Die vorstehende Begrenzung gilt ungeachtet des Fehlens des wesentlichen Zwecks eines vereinbarten oder sonstigen Rechtsbehelfs.

14.3 Ausnahmen

Die in Abschnitt 14.1 und Abschnitt 14.2 geregelten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für die Verpflichtungen des Anbieters nach Abschnitt 13 (Freistellung) oder für eine Haftung des Anbieters wegen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens.

15. HÖHERE GEWALT

15.1 Kein Verstoß und kein Verzug

Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei und keine Partei gilt als nach dieser Vereinbarung in Verzug geraten oder als vertragsbrüchig, wenn und soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch Umstände verursacht wird oder darauf beruht, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen, einschließlich:

(a) Naturereignissen;

(b) Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Tsunami oder Explosion;

(c) Krieg, Terrorismus, Invasion, Aufruhr oder sonstigen zivilen Unruhen;

(d) Maßnahmen, Embargos oder Blockaden, die am oder nach dem Datum dieser Vereinbarung in Kraft sind;

(e) nationalen oder regionalen Notständen;

(f) Streiks, Arbeitsniederlegungen oder -verlangsamungen oder sonstigen Arbeitskampfmaßnahmen;

(g) dem Erlass von Gesetzen oder sonstigen Maßnahmen staatlicher oder öffentlicher Stellen, einschließlich der Verhängung eines Embargos, von Export- oder Importbeschränkungen, Quoten oder sonstigen Beschränkungen oder Verboten oder einer vollständigen oder teilweisen Stilllegung staatlicher Stellen;

(h) einem nationalen oder regionalen Mangel an ausreichender Energieversorgung oder Telekommunikations- oder Transportmöglichkeiten; oder

(i) jedem sonstigen Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegt.

(Jeder der vorstehenden Fälle ist ein „Ereignis höherer Gewalt“.)

15.2 Verpflichtungen der betroffenen Partei

Eine Partei, deren Leistung durch ein Ereignis höherer Gewalt beeinträchtigt wird, hat die andere Partei darüber zu benachrichtigen, unter Angabe des Zeitraums, für den das Ereignis voraussichtlich andauern wird, und wird sich nach besten Kräften bemühen, die Nichterfüllung oder Verzögerung zu beenden und die Auswirkungen dieses Ereignisses höherer Gewalt so gering wie möglich zu halten.

16. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

16.1 Verhältnis der Parteien

Das Verhältnis der Parteien zueinander ist das unabhängiger Vertragspartner. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass dadurch ein Vertretungs-, Gesellschafts-, Joint-Venture-, Arbeits- oder Treuhandverhältnis oder eine sonstige Form gemeinsamer Unternehmung zwischen den Parteien begründet wird. Keine Partei ist befugt, für die andere Partei Verträge abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu verpflichten.

16.2 Öffentliche Bekanntmachungen

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung räumt der Kunde dem Anbieter das Recht ein, den Kunden als Kunden der jeweiligen Services zu benennen, einschließlich der Verwendung des Logos des Kunden, jedoch ausschließlich in Marketingmaterialien und auf der Website von Newforma. Der Kunde kann dieser Nutzung jedoch durch vorherige schriftliche Mitteilung an den Anbieter widersprechen. Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Pressemitteilung über diese Vereinbarung veröffentlichen.

16.3 Mitteilungen des Anbieters

Indem Sie den Anbieter dazu ermächtigen, mit Ihnen per E-Mail zu kommunizieren, stimmen Sie zu, dass der Anbieter Ihnen alle relevanten Informationen über die Nutzung seiner Produkte und Services, Ankündigungen neuer Produkte, Sonderangebote usw. zusendet. Sie können sich jederzeit von der Mailingliste des Anbieters abmelden. Solange Sie jedoch Nutzer der Plattform bleiben, wird der Anbieter Ihnen weiterhin Informationen zusenden, die mit der Nutzung seiner Services zusammenhängen. Um den Erhalt dieser Informationen zu beenden, können Sie Ihr Konto gemäß dem hierfür vorgesehenen Verfahren schließen.

16.4 Mitteilungen

Alle Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als wirksam zugegangen:
(a) bei persönlicher Übergabe, sofern der Empfang schriftlich bestätigt wird;
(b) bei Versand durch einen national anerkannten Overnight-Kurier mit Empfangsbestätigung mit Eingang beim Empfänger;
(c) bei Versand per Telefax oder E-Mail am Tag der Absendung, sofern die Übermittlung während der üblichen Geschäftszeiten des Empfängers erfolgt und der Versand bestätigt wurde, andernfalls am nächsten Geschäftstag; oder
(d) am dritten Tag nach Aufgabe zur Post, sofern der Versand per Einschreiben oder registrierter Post mit Rückschein und freigemachtem Porto erfolgt.

16.5 Auslegung

Für die Zwecke dieser Vereinbarung gilt:
(a) auf die Wörter „einschließlich“, „umfasst“ und ähnliche Begriffe folgt sinngemäß stets „ohne Einschränkung“;
(b) das Wort „oder“ ist nicht ausschließend zu verstehen;
(c) die Begriffe „hierin“, „hiervon“, „hierdurch“, „hierzu“ und „hierunter“ beziehen sich auf diese Vereinbarung insgesamt;
(d) Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt; und
(e) geschlechtsspezifische Begriffe schließen alle Geschlechter ein.

Soweit der Zusammenhang nichts anderes erfordert, beziehen sich Verweise in dieser Vereinbarung:
(x) auf Abschnitte, Anlagen, Anhänge und Appendizes dieser Vereinbarung;
(y) auf Vereinbarungen, Urkunden oder sonstige Dokumente in ihrer jeweils nach Maßgabe ihrer Bestimmungen geänderten, ergänzten oder angepassten Fassung; und
(z) auf Gesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung einschließlich aller Nachfolgeregelungen und der dazu erlassenen Verordnungen.

Diese Vereinbarung ist ohne Rückgriff auf Vermutungen oder Auslegungsregeln auszulegen, nach denen ein Vertrag zu Lasten der Partei auszulegen wäre, die ihn entworfen oder dessen Entwurf veranlasst hat. Die hierin genannten Anlagen, Anhänge und Appendizes sind integraler Bestandteil dieser Vereinbarung, als wären sie wörtlich in diese Vereinbarung aufgenommen. Sofern nicht anders angegeben, sind alle in dieser Vereinbarung genannten Dollarbeträge in US-Dollar angegeben.

16.6 Überschriften

Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung.

16.7 Gesamte Vereinbarung

Soweit nicht in einer früheren Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter über die Nutzung der Plattform und der gehosteten Services ausdrücklich etwas anderes geregelt ist (in welchem Fall diese frühere Vereinbarung Vorrang hat), stellt diese Vereinbarung die einzige und vollständige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den hierin geregelten Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Zusicherungen und Gewährleistungen, sei es schriftlich oder mündlich, in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit Teile dieser Vereinbarung zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen. Von allen Kunden wird erwartet, diese Seite regelmäßig zu überprüfen, um von Änderungen Kenntnis zu nehmen, da diese für den Kunden rechtlich bindend sind. Durch die Nutzung oder den Zugriff auf die Plattform erklärt sich der Kunde mit dieser Vereinbarung einverstanden.

16.8 Abtretung

Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters weder seine Rechte aus dieser Vereinbarung abtreten oder anderweitig übertragen noch seine Pflichten oder deren Erfüllung delegieren oder anderweitig übertragen, unabhängig davon, ob dies freiwillig, unfreiwillig, kraft Gesetzes oder in sonstiger Weise geschieht. Keine Delegation oder sonstige Übertragung entbindet den Kunden von seinen Verpflichtungen oder seiner Leistungspflicht nach dieser Vereinbarung. Jede vermeintliche Abtretung, Delegation oder Übertragung unter Verstoß gegen diesen Abschnitt 16.8 ist unwirksam. Diese Vereinbarung ist für die Parteien sowie deren jeweilige zulässige Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und wirkt zu deren Gunsten.

16.9 Keine Rechte Dritter

Diese Vereinbarung dient ausschließlich dem Nutzen der Parteien sowie ihrer jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger. Nichts in dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, bezweckt oder bewirkt, dass einer anderen Person irgendwelche gesetzlichen oder billigkeitshalber bestehenden Rechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe aus oder aufgrund dieser Vereinbarung eingeräumt werden.

16.10 Änderungen und Ergänzungen; Verzicht

Diese Vereinbarung darf nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert, angepasst oder ergänzt werden, die von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist. Ein Verzicht einer Partei auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich erklärt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet wurde.

Soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes geregelt ist, gilt: Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechts, Rechtsbehelfs, einer Befugnis oder eines Vorrechts stellt keinen Verzicht darauf dar und ist auch nicht so auszulegen; ebenso schließt die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsbehelfs, einer Befugnis oder eines Vorrechts die weitere oder spätere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, Rechtsbehelfs, einer Befugnis oder eines Vorrechts nicht aus.

16.11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung in irgendeiner Rechtsordnung unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt diese Unwirksamkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit weder die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung noch führt sie dazu, dass die betreffende Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung unwirksam oder nicht durchsetzbar wird.

16.12 Anwendbares Recht; Gerichtsstand

Diese Vereinbarung sowie alle hierzu gehörenden Anlagen und Anhänge und alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen dem Recht der Provinz Québec sowie den dort anwendbaren Bundesgesetzen Kanadas und sind nach diesem auszulegen. Jede Klage, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den hiernach eingeräumten Lizenzen ergibt, ist ausschließlich vor den Gerichten der Provinz Québec zu erheben, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der Zuständigkeit dieser Gerichte für ein solches Verfahren. Die Zustellung von Schriftstücken, Vorladungen, Mitteilungen oder anderen Dokumenten per Post an die in dieser Vereinbarung angegebene Anschrift der jeweiligen Partei gilt als wirksame Zustellung für jedes vor einem solchen Gericht eingeleitete Verfahren.

Billigkeitsrechtlicher Rechtsschutz

Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass ein Verstoß oder drohender Verstoß gegen Verpflichtungen aus Abschnitt 10 oder — im Fall des Kunden — aus Abschnitt 5.2, Abschnitt 6.3 oder Abschnitt 8.3 der anderen Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen würde, für den Geldersatz kein angemessener Rechtsbehelf wäre. Im Fall eines solchen Verstoßes oder drohenden Verstoßes ist die nicht vertragsbrüchige Partei daher berechtigt, billigkeitshalber Rechtsschutz zu beantragen, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, Unterlassungsverfügung, Naturalrestitution und jedes anderen Rechtsbehelfs, der von einem zuständigen Gericht gewährt werden kann, ohne dass eine Sicherheitsleistung zu erbringen oder ein tatsächlicher Schaden oder die Unzulänglichkeit von Geldersatz nachgewiesen werden müsste. Solche Rechtsbehelfe sind nicht ausschließlich und treten neben alle anderen Rechte und Rechtsbehelfe, die gesetzlich, nach Billigkeitsrecht oder anderweitig zur Verfügung stehen.